SOZIALPÄDAGOGISCHE PFLEGEFAMILIE STÖRCHLI

 

  • Kinder können von Geburt bis ca. 12 Jahre aufgenommen werden.
  • Wenn möglich werden langfristige Platzierungen angestrebt.

SOZIALPÄDAGOGISCHE LEBENSGEMEINSCHAFT GUETGRUND

Aufgenommen werden Kinder ab ca. 5 Jahren, die von psychischer, körperlicher oder sexueller Gewalt und/oder von Vernachlässigung betroffen sind und die eine behördlich angeordnete Fremdplatzierung brauchen, weil sie:

  • Schutz benötigen
  • einen kleinen, familiären Rahmen brauchen
  • einer spezifisch entwicklungsfördernden Pädagogik bedürfen, um sich optimal entwickeln zu können
  • für einen längeren Zeitraum nicht in ihrer angestammten Familie aufwachsen können, weil weder eine familiäre und schützende Struktur noch konstante Bezugspersonen gewährleistet sind,
  • die aber dennoch in der Lage sind, die öffentliche Schule zu besuchen und dazu eine verlässliche Begleitung brauchen.