SOZIALPÄDAGOGISCHE PFLEGEFAMILIE STÖRCHLI
- Kinder können von Geburt bis ca. 12 Jahre aufgenommen werden.
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Wenn möglich werden langfristige Platzierungen angestrebt.
SOZIALPÄDAGOGISCHE LEBENSGEMEINSCHAFT GUETGRUND
Aufgenommen werden Kinder ab ca. 5 Jahren, die von psychischer, körperlicher oder sexueller Gewalt und/oder von Vernachlässigung betroffen sind und die eine behördlich angeordnete Fremdplatzierung brauchen, weil sie:
- Schutz benötigen
- einen kleinen, familiären Rahmen brauchen
- einer spezifisch entwicklungsfördernden Pädagogik bedürfen, um sich optimal entwickeln zu können
- für einen längeren Zeitraum nicht in ihrer angestammten Familie aufwachsen können, weil weder eine familiäre und schützende Struktur noch konstante Bezugspersonen gewährleistet sind,
- die aber dennoch in der Lage sind, die öffentliche Schule zu besuchen und dazu eine verlässliche Begleitung brauchen.